Verzinsung
Allgemein
Die Verzinsung eines Tagesgeldkontos bezieht sich wie allgemein üblich immer auf das Jahr (lateinisch per annum, abgekürzt p. a.). Unterschiede gibt es bei der Auszahlungsweise der Zinsen: Viele Banken zahlen die Zinsen einmal im Jahr aus (meist am Jahresende), andere zahlen anteilig monatlich oder vierteljährlich aus. Die Vorteile einer monatlichen oder vierteljährlichen anteiligen Auszahlung liegen auf der Hand: Die Zinsen werden mitverzinst (Zinseszins) und der Anleger profitiert von der Verfügbarkeit der ausgezahlten Zinsen. Über diese kann anders als bei Anlagen mit festen Laufzeiten sofort nach Gutschrift verfügt werden.
Theorie
Über die Höhe der Verzinsung vertritt die herrschende Lehre folgende Theorie: Die Verzinsung eines Tagesgeldkontos ist immer nur an den Tag gebunden. Denkbar wäre es daher, dass ein Kreditinstitut täglich die Zinsen für Tagesgeld ändern kann.
In der Regel gilt der Grundsatz: Langfristig gebundenes Kapital wird höher verzinst als kurzfristig gebundenes Kapital. Diesem Grundsatz folgend sind in der Theorie die Zinsen für Tagesgeld tendenziell niedrig. Den Vorteil der täglichen Verfügbarkeit „erkauft“ sich der Kunde durch niedrige Zinsen. Die Bank muss bei einem Tagesgeldkonto nämlich täglich damit rechnen, dass der Kunde sein Kapital abzieht. Diese Situation ist für die Bank tendenziell ungünstig, schließlich arbeiten Banken mit den Geldern ihrer Kunden. Denkbar wäre daher, dass mehrere Kunden ihre Gelder von Tagesgeldkonten an einem Geschäftstag abziehen und die Bank sich infolge dessen am Ende eines Geschäftstages teuer Geld besorgen muss (zum Beispiel Interbanken-Verkehr), um ihre Positionen zu glätten.
Praxis
Der Unterschied zwischen der eben vorgestellten Theorie und der gängigen Praxis ist fundamental. Die Verzinsung eines Tagesgeldkontos ist zwar nur an den Tag gebunden – in der Praxis sind Institute jedoch darauf bedacht, die Zinskonditionen möglichst langfristig konstant zu halten. Da Tagesgeldkonten keiner Kündigungsfrist unterliegen, wäre es für den Kunden ein Leichtes, sein Guthaben im Falle einer Zinssenkung auf ein anderes Tagesgeldkonto bei einem anderen Institut zu überweisen.
Der unter Theorie beschriebene Grundsatz Langfristig gebundendes Kapital wird höher verzinst als kurzfristig gebundenes Kapital hat in der Praxis keine Relevanz mehr. Die Verzinsung eines Tagesgeldkontos ist in der Regel deutlich höher als beispielsweise die eines Sparbuchs. Ursache hierfür ist zum einen die technische Entwicklung: Viele Tagesgeldkonten werden ausschließlich als Online-Konto angeboten. Eine Kontoführung per Brief, Telefon oder gar Filialbesuch wird oftmals ausgeschlossen. Die Banken sparen somit Verwaltungskosten ein, die sie in Form von höheren Zinsen an den Kunden weitergeben. Zum anderen kann als Ursache das offensive Marketing vieler Kreditinstitute benannt werden: Kreditinstitute versuchen mit attraktiven Tagesgeldkonditionen neue Kunden zu gewinnen und diesen andere rentable Bankprodukte zu verkaufen (zum Beispiel Fonds).
Zinsberechnung
Bei der Berechnung von Guthabenzinsen wird zwischen zwei Fällen unterschieden. Zum einen kann der so genannte Nominalzins und zum anderen der so genannte Effektivzins berechnet werden. Der Effektivzins wird häufig auch als Rendite bezeichnet. Der Begriff „Zins“ kann definiert werden als Preis für die zeitweilige Überlassung von Guthaben respektive Kapital. Während der Berechnung des Nominalzinses der Nominalzinssatz zugrunde gelegt wird, erfolgt die Berechnung des Effektivzinssatzes unter Berücksichtigung des Effektivzinssatzes. Als Nominalzinssatz wird der am Ende eines Anlagejahres für das eingesetzte Kapital erzielte prozentuale Ertrag exklusive Zinseszinseffekt bezeichnet. Der Effektivzinssatz hingegen beschreibt den am Ende eines Anlagejahres für das eingesetzte Kapital erzielten prozentualen Ertrag inklusive Zinseszinseffekt. Unter dem Zinseszinseffekt wird ein rechnerischer Vorgang verstanden, bei dem auf bereits erhaltene und wieder angelegte Zinsen erneut ein Zins gezahlt wird. Als zeitliche Bezugsgröße wird bei der Zinsberechnung in der Regel von dem bereits erwähnten Anlagejahr ausgegangen, auf welches mit der Abkürzung „p.a.“ (per annum = pro Jahr) referenziert wird.
Quelle: Wikipedia
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